Bauherren haben bei der Sanierung Ihrer Immobilie ein Anrecht auf Nennung der günstigsten Sanierungslösung. Umgekehrt sind Handwerksbetriebe verpflichtet, den Bauherren über die günstigste Lösung zu informieren und ihn über die Vor- und Nachteile der günstigsten und seiner empfohlenen Maßnahme aufzuklären.

Der Richterspruch des Oberlandesgerichts Karlsruhe begründet sich dadurch, dass in einem konkreten Fall die Abwasserleitung aufwendig saniert wurde, obwohl es ein günstigeres Verfahren gegeben hätte - Urteil vom 07.06.2022, Az.: 9 U 163/2 -.

Die Richter machten geltend, dass ein Immobilieneigentümer kein ausreichendes Fachwissen besitzt, um selbstständig die günstigste Lösung zu erkennen. Dieses Urteil macht deutlich, dass Handwerksunternehmen ihre Kunden zukünftig noch besser beraten müssen.

Geschieht dies nicht, muss der Handwerker Schadensersatz zahlen. Der Schadensersatz ist die Höhe zwischen der kostengünstigen Variante und tatsächlich ausgeführten Leistung. In Zukunft müssen die Unternehmen bei Sanierungsmaßnahmen also vermehrt darauf achten, dass ihrem Kunden eine billigere Option angeboten wird, sofern eine vorhanden ist.

Unsere Unterstützung für Sie:

Wenn Sie sich für eine Sanierungsmaßnahme entschlossen haben, unterstützen wir Sie gerne in diesem komplexen Vorhaben. Wir beraten Sie bei der gesamten Maßnahme, von der Planung, über die Handwerkersuche und das Angebotsmanagement, bis hin zum Maßnahmenabschluss.

Profitieren Sie von unserem Know-how und unserer Expertise. Delegieren Sie die anstehenden Aufgaben an uns und ersparen Sie sich nervenaufreibende Arbeit, verschaffen Sie sich persönliche Freiräume für wichtigere Dinge in Ihrem Leben, z.B. Familie, Beruf, Gesundheit, etc. Wenn Sie weitere Informationen zu diesem Thema wünschen, unterstützen wir Sie gerne und stehen Ihnen beratend zur Seite. Wir freuen uns auf den Austausch mit Ihnen.

Ihr Olaf Bruns

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03. November 2022