Das Bauen in zweiter Reihe gehört heute zur gelebten Praxis, insbesondere im innerstädtischen & suburbanen Wohnbereich. Bevor man ein solches Bauvorhaben aber beschließt sollte man ungebingt prüfen, ob das sogenannte Wegerecht - der Zuweg über das vorgelagerte Nachbargrundstück - gesichert ist. Keinesfalls sollte man sich darauf verlassen, ein Notwegerecht nachträglich zu erhalten. Am besten lässt man sich schon beim Grundstückskauf das Zuwegerecht  - als Grunddienstbarkeit - ins Grundbuch eintragen. Die direkte Zufahrt auf das erworbene Grundstück ist somit rechtssicher.

Für weitere Informationen und Beantwortung Ihrer Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

21. April 2022

 

 

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